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Ortsgruppenmustersatzung in der neuesten VersionHier ist die Ortsgruppenmustersatzung der NaturFreunde Hessen mit Stand vom Mai_2010 hinterlegt. Besonders zu beachten ist die Regelung zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen in § 4 Punkt 5 der Satzung "Für die Tätigkeit in ehrenamtlichen Wahlfunktionen ist eine angemessene Vergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG zulässig." Mit dieser Regelung ist die Zahlung der Ehrenamtspauschale zulässig, ansonsten nicht. DownloadsOG-Mustersatzung_ab_2010_entgueltig (0.06 MB) |
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