
Die AfD stellt eine Bedrohung für alle Menschen dar, die ihr Weltbild nicht teilen. Deshalb haben sich über 60 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die NaturFreunde, Klimabewegte und gewerkschaftliche Aktive, zusammengetan und die Kampagne „AfD-Verbot.Jetzt“ gestartet.
Die Zeit drängt! Je mehr sich diese Partei in Parlamenten breit macht, öffentliche Gelder genießt, demokratische Institutionen angreift und perfide Meinungsmache betreibt, desto schwieriger wird es, sie wieder los zu werden. Die AfD richtet sich in ihren Zielen gegen demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien. Ihr Menschenbild ist unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Menschenwürde. Zwar sind die NaturFreunde eine überparteiliche Organisation, doch aufgrund ihrer Geschichte, sie waren ab 1933 während des Faschismus verboten und verfolgt, sind sie einer demokratischen, offenen und solidarischen Gesellschaft besonders verpflichtet. Dies schlägt sich in ihrem Statut nieder und deshalb engagieren sich die NaturFreunde auch in einem breiten Bündnis für ein Verbotsverfahren gegen die AfD.
Grundgesetz gibt Rahmen vor
Die Kampagne „AfD-Verbot.Jetzt“ sieht im Grundgesetz klare Vorgaben (§ 21) für ein Verbot dieser Partei. Danach erfüllt die AfD geradezu musterhaft die Kriterien der Verfassungsfeindlichkeit. In dem gemeinsamen Aufruf „AfD-Verbot.Jetzt“ heißt es deshalb: „Die AfD hat sich in den letzten Jahren zu einer von extrem rechten Kräften dominierten Partei entwickelt. … Das Menschenbild der AfD grenzt einen großen Teil der Bevölkerung aus, ist mit dem Demokratieprinzip, dem Gleichheitsgrundsatz und der Menschenwürde unvereinbar und verstößt damit fundamental gegen den Kern des Grundgesetzes.“ Wer wie die AfD Geflüchtete, Zugewanderte, religiöse Minderheiten, engagierte Demokraten, Menschen mit Behinderung, Queers usw. ausgrenzt, bedroht Millionen von Menschen in diesem Land und verbreitet Angst und Schrecken. Ihre Ziele sind durch die öffentlich bekannt gewordenen menschenverachtenden Deportationspläne sehr deutlich geworden. Die in dem Bündnis zusammengeschlossenen Gruppen gehen von folgender Prämisse aus: „Ein AfD Verbot ist nicht nur möglich, sondern auch politisch notwendig.“ Sie setzen sich deshalb dafür ein und fordern die Vertreter*innen der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates auf, den Antrag schnellstmöglich beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Die AfD hat bei ihrem Bundesparteitag nochmal mehr ihr wahres Gesicht gezeigt. Jetzt steht „Remigration“ offiziell im Wahlprogramm der Partei. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat der Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Eigentlich wollte er noch 2024 verkünden, ob dies auch auf die gesamte Partei zutrifft. Derzeit gilt sie noch als rechtsextremer Verdachtsfall. Nun hält aber der Verfassungsschutz dieses Gutachten mit der Begründung zurück, dass man nicht den Wahlkampf beeinflussen wolle. Über 300 000 Unterschriften fordern jetzt bereits die Veröffentlichung dieses Gutachtens. Nach Presseberichten sei die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz auf „gesichert rechtsextremistisch“ auf Bundesebene behördenintern bereits beschlossen und werde lediglich noch nicht veröffentlicht.
Der Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren wurde im Bundestag eingereicht. Er geht auf 124 Abgeordnete verschiedener Fraktionen zurück. Benötigt wird eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, damit der Antrag beim Bundesverfassungsgericht geprüft werden kann. Da eine Stimmenmehrheit momentan nicht in Sicht ist, geht das Werben um diese weiter. Die Initiative „AfD-Verbot.Jetzt“ hat auf ihrer Website dazu ein Tool eingerichtet, mit dessen Hilfe Bundestagsabgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis angesprochen werden können. Das sollte gut genutzt werden. Die NPD wurde 2017 nur deshalb nicht verboten, weil sie zu unbedeutend war. Aktuell kann niemand behaupten, dass die AfD zu schwach wäre.
Ulla Wittig-Goetz